Der Deutsche Naturschutzrechtstag befasst sich thematisch mit dem Naturschutz(recht) allgemein, dem Terrestrischen Naturschutz einschließlich der Binnengewässer), sowie dem Schutz der Meere, vor allem unter dem Aspekt der Erhaltung der Biodiversität (Meeresnaturschutzrecht). Daneben werden aktuelle Fragestellungen behandelt, die zumeist interdisziplinärer Natur sind. Dabei verstehen wir „Naturschutz“ weit als „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ auch in Verantwortung für die künftigen Generationen (Art. 20 a des Grundgesetzes) und als wichtiges Erfordernis bei der Festlegung und Durchführung der Politiken der Europäischen Union (vgl. Art. 11 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union –AEUV-).