Ankündigung: Interdisziplinäres Waldgespräch am 30. Juni 2022 in Augsburg
Der DNRT e.V. lädt alle Mitglieder zu einem interdisziplinären Waldgespräch am Donnerstag, 30. Juni 2022, in Augsburg im Gebäude der Juristischen Fakultät (Sitzungssaal H 1015) der Universität Augsburg ein. Das Waldgespräch findet als Präsenzveranstaltung statt und ist als Folgegespräch zum 14. DNRT gedacht, bei dem der Schutz der Waldbiodiversität – vor allem in bewirtschafteten Wäldern – im Zentrum der Erörterungen stand.
Der Vorstand des DNRT e.V. bedankt sich für die Einladung durch das Institut für Umweltrecht der Universität Augsburg. Der Universitätscampus ist mit der Trambahnlinie 3 unmittelbar vom Hauptbahnhof bzw. vom Königsplatz zu erreichen. Das Waldgespräch ist angesetzt für die Zeit von 10:30 Uhr bis (maximal) 17:00 Uhr.
Mitglieder des DNRT e.V., die am Waldgespräch teilnehmen möchten, werden gebeten, den 1. Vorsitzenden des DNRT e.V., Herrn Prof. Dr. Detlef Czybulka, bis spätestens Samstag, 18. Juni 2022, unter info@dnrt.de zu kontaktieren.
14. Deutscher Naturschutzrechtstag 2021 zum Thema „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“
am 22./23. März 2021 in Leipzig
Im Umkreis des „Tag des Waldes“ findet der 14. Deutsche Naturschutzrechtstag in Leipzig zum Thema „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“ statt. Die Tagung wird vom Deutschen Naturschutzrechtstag e.V. in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ – und mit Unterstützung der Universität Leipzig, Institut für Umwelt- und Planungsrecht, veranstaltet. Das Tagungsprogramm entspricht im Wesentlichen der ursprünglichen Konzeption der Veranstaltung (vor Eintritt der Corona-Ausnahmesituation). Unter diesem Link kann das ursprüngliche Tagungsprogramm abgerufen werden. Anmeldungen zum 14. DNRT in Leipzig sind ausschliesslich über die Homepage des UFZ möglich.
In Deutschland ist knapp ein Drittel der Gesamtfläche von Wald bedeckt, die Forstwirtschaft ist damit nach der Landwirtschaft der zweitgrößte Landnutzer. Der DNRT wendet sich mit seiner Tagung am 22./23. März 2021 dem Recht des Waldes zu, um – wie zuvor 2018 bei der Landwirtschaft – einen fundierten Überblick über die Praxis und die Rechtsgrundlagen der (Forst-)Wirtschaft zu gewinnen. Der Fokus der Tagung liegt dabei nicht so sehr auf der globalen Rolle des Waldes als CO2-Senke und für den Klimaschutz; der Wald „an sich“ ist in Deutschland nicht – wie in Südamerika – wegen der Umwandlung von Naturwäldern zu Agrarflächen bedroht, sondern in seiner Leistungsfähigkeit als naturnahes und biodiversitätserhaltendes Ökosystem. Bis zu 10.000 Tier- und Pflanzenarten und zahllose andere Lebewesen bilden im heimischen Waldkomplexe Lebensgemeinschaften, die intensiven Eingriffen ausgesetzt sind. Mahnmal einer biodiversitätsvernichtenden Energiepolitik ist der verbliebene Rest des Hambacher Forsts. Die Anforderungen an eine biodiversitätserhaltende Bewirtschaftung werden aus ökosystemarer, fachlicher und technischer Sicht mit Beispielen aus guter forstlicher Praxis dargestellt. Deutschland ist Vertragsstaat des 1992 beschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt, als dessen europäische Umsetzung die FFH-Richtlinie (und die Vogelschutzrichtlinie) gelten.
Der Anteil nutzungsfreier Wälder soll laut der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ bis 2020 fünf Prozent der Waldfläche betragen. Wie dies bei einem Privatwaldanteil von 48 % bewerkstelligt werden soll, bedarf der Erklärung. Wie weit reicht die „Ökologiepflichtigkeit“ des Eigentums? Der Waldanteil der FFH-Flächen beträgt 60 %, denen damit eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der besonders geschützten Arten zukommt. Konflikte zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz in Natura 2000-Gebieten sind bislang rechtlich kaum analysiert, weil sie als Internum der Forstverwaltung dargestellt werden.
Wegen der Interdisziplinären Ausrichtung der Tagung, die auch ökonomisches und ethisches Wissen verwertet, sind nicht nur Juristen und Naturschützer, sondern auch Forstleute und sonstige Interessierte willkommen. Für die Veranstaltung konnten wieder renommierte Referenten gewonnen werden, so dass auch die Diskussionen hohe Erträge erwarten lassen.
Zur Teilnahme am DNRT 2021 ersuchen wir Sie, das Anmeldeformular des UFZ zu verwenden.

Mächtige Uralt-Buche (Altersschätzung 250-300 Jahre) in dem urwaldartigen Bestand im mittleren Kamptal – vor dem Kahlhieb / Juni 2014 (Foto: Matthias Schickhofer)
Stellungnahme des DNRT e.V. zur Publikation „Biodiversität und Management von Agrarlandschaften“ (2020) der Leopoldina

Foto: Landwirtschaft heute
Die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (im Folgenden: Leopoldina) hat in ihrem Gutachten mit dem Thema „Biodiversität und Management von Agrarlandschaften“ (2020) zu aktuellen Fragen des Biodiversitätsschutzes in der Landwirtschaft Stellung genommen.
Wie schon der DNRT e.V. in seiner Leipziger Erklärung vom 25.4.2018 fordert die Leopoldina …weiterlesen
Deutscher Naturschutzrechtstag e.V.
Fortführung der Tradition der Warnemünder Naturschutzrechtstage
Zur Fortführung der Tradition der Warnemünder Naturschutzrechtstage wurde der Verein Deutscher Naturschutzrechtstag e.V. am 19.10.2012 in Kassel gegründet. Der Deutsche Naturschutzrechtstag (DNRT) ist eine von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern getragene Vereinigung, die den Schutz der Ökosysteme im Rechtssystem auf allen Ebenen (nationales Recht, europäisches Recht, Völkerrecht) verankern und stärken will. Dies geschieht durch regelmäßige publikumsoffene wissenschaftliche Veranstaltungen, die im Zweijahresrythmus stattfinden, sowie durch aktuelle Stellungnahmen und Publikationen des Vereins. Er versteht sich als Sammelbecken vor allem im deutschsprachigen Raum für konkrete und wirksame Verbesserungen des Naturschutzrechts.
Themenspektrum: Naturschutz(recht) terrestrisch und Meeresnaturschutzrecht
Der Deutsche Naturschutzrechtstag befasst sich thematisch mit dem Naturschutz(recht) auf dem Lande einschließlich der Gewässer („Terrestrischer Naturschutz“), dem Schutz der Meere, vor allem unter dem Aspekt der Erhaltung der Biodiversität (Meeresnaturschutzrecht) und besonderen aktuellen Fragestellungen, die zumeist interdisziplinärer Natur sind. Dabei verstehen wir „Naturschutz“ weit als „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ auch in Verantwortung für die künftigen Generationen (Art. 20a des Grundgesetzes) und als wichtiges Erfordernis bei der Festlegung und Durchführung der Politiken der Europäischen Union (vgl. Art. 11 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union –AEUV-).
Kooperation mit Hochschulen und Verbänden
Der DNRT kooperiert mit Hochschulen, Verbänden, Einzelpersonen und mit Behörden, ist selbst aber politisch und weltanschaulich unabhängig und weisungsfrei. Die Kooperation soll dabei helfen, das Übergewicht der technisch-ökonomischen Sichtweisen und Einflussnahmen zu Gunsten einer ökosystemaren Sichtweise zu verändern, die ein Überleben der Menschheit zusammen mit einer vielfältigen Natur im genutzten wie im ungenutzten Bereich sicherstellt. Dabei wird „Nachhaltigkeit“ an der Tragfähigkeit der Ökosysteme und konkreten Belastungsparametern („Leitplanken“) gemessen und beinhaltet vielfältige Möglichkeiten des Erlebens der Natur.